Gerade auf unserer Landesseite gefunden:
"Ergänzende Information zur Corona-Landesverordnung - gültig ab 8.06.2020
Der Landessportverband hat uns nachfolgende Information aus dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung zukommen lassen:
„Gruppen von 10 Personen dürfen auch ohne das Einhalten der Abstandsregeln Sport ausüben. Auf die Sportart kommt es nicht an; auch kontaktintensive Sportarten wie Kampfsport können ausgeübt werden. Bei der Ausübung von Sport gilt das allgemeine Abstandsgebot aus § 2 Abs. 1 der Corona-Verordnung. Dabei gilt ebenfalls die Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, wonach der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Zusammenkünften zu privaten Zwecken mit bis zu 10 Personen nicht eingehalten werden muss. Dies ist bei der Ausübung von Sport in einer Gruppe bis zu 10 Personen stets der Fall, weil sich die Personen zu einem privaten Zweck, nämlich der Ausübung von Sport, treffen.“
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html
Das bedeutet, dass Vereinsabende und Trainingseinheiten wieder durchgeführt werden können, solange maximal zehn Personen gleichzeitig anwesend sind. Der Wettkampfbetrieb ist nach wie vor grundsätzlich untersagt.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Diese Verordnung gilt nur für das Land Schleswig-Holstein!
Heiko Spaan
Landesspielleiter"
Ansonsten wie gestern schon angeführt:
Spielbetrieb - Wie geht es weiter?
Erste Vereine öffnen ihre Spiellokale wieder!
... Tja, nur schade, dass unsere Räumlichkeiten noch lange nicht wieder geöffnet sind...