Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist nun durch. Die Konsequenz für uns ist, dass unsere 2. Mannschaft in der Landesliga 11 Runden zu spielen hat, wobei es bei 12 Mannschaften 4 Absteiger gibt.
DIe Begründung auf der Landesseite:
"Die Spielkommission hatte sich an die TO gehalten und hat daraufhin zuerst entschieden, dass Absteiger sein müssen.
Das Schiedsgericht hat heute festgestellt, dass der Saisonabbruch praktisch so OK aufgrund der vorhandenen Lage gewesen sei aber dadurch ja keine volle Punktspielrunde zu Ende gespielt werden konnte. Dadurch sei das Anwenden der Absteigerregelung rechtswidrig und man kann keine Absteiger nach der TO bestimmen. Nicht entschieden wurde für der Fall, dass eine Mannschaft keine theoretische Chance auf einen Klassenerhalt zum Zeitpunkt des Saisonabbruchs hat.
Das hatte die Spielkommission auch in einer weiteren Abstimmung (falls die TO ausgesetzt werden darf) befürwortet. Jetzt hat man auch Rechtssicherheit falls irgendwo in unserem Landesverband aus irgendwelchen Gründen wieder eine Saison abgebrochen werden muss."
Außerdem gibt es eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung mit einigen Lockerungen. Viel Spaß beim Studieren der neuen Details.
"Die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst:
• Das Abstandsgebot von 1,50 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt.
• Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird bei Anwendung der 3G-Regelung in
den meisten Innenbereichen aufgehoben. Immer dort, wo ein angemessener Abstand nicht
eingehalten werden kann, wird innen und außen weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-
Bedeckung empfohlen.
• Die bisherigen Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen werden nahezu
aufgehoben. Durch den Wegfall der Vorschriften sind entsprechende Registrierungen in den
genannten Bereichen nur freiwillig und dann nur unter Einhaltung strenger
datenschutzrechtlicher Vorgaben möglich.
• Bei Veranstaltungen fallen Beschränkungen weitgehend weg. Sie sind damit innerhalb und
außerhalb geschlossener Räume ohne Einhaltung des Abstandsgebotes und ohne Maskenpflicht
möglich. Voraussetzung bleibt die Erstellung eines Hygienekonzepts unter anderem mit einer
regelmäßigen Lüftung der Innenbereiche. In Innenbereichen ist zudem die 3G-Regel
einzuhalten.
• Bei Sportveranstaltungen gelten bezogen auf die Zuschauerinnen- und Zuschauerzahlen keine
Obergrenzen mehr."